Bescheinigung für Immobilien-Sondervermögen, inländ. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und geschlossene Publikums-AIF, für deren Rechnung die KVG Immobilien erwerben dürfen (Grundbuchamtbescheinigung) gemäß § 246 Abs. 2 KAGB und § 264 Abs. 2 KAGB Ausstellung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
13.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Federal Ministry of Finance (BMF)
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