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Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

Baustein Leistungen 99135006016000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99135006016000

Leistungsbezeichnung

Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennung, Gesellschafter, Gesellschaftsgründung, Berufsausübungsgesellschaft, Urkunde, Antrag, Steuerberaterkammer, Steuerberatung, Steuerberatungsgesellschaft, Steuer, Steuerberater

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Weiterbildung (1040100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.

Volltext

Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.

Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.

  • Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
  • Europäische Gesellschaften und
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
    • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
    • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:

  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
  • senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
  • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
  • Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ in Ihrem Unternehmensnamen führen.

Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragungspflichtig
  • nur bestimmte Gesellschaftsformen zulässig
  • Qualifikation als Steuerberater mindestens einer Person der Geschäftsführung oder Partner notwendig
  • Antragsformular der zuständigen Steuerberatungskammer nutzen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden