Schutzimpfungen Finanzierung
Begriffe im Kontext
Hepatitis B, Schwerer Durchfall, Tuberkulose, Schutzimpungen, Gelbfieber, Kinderlähmung, Japanische Enzephalitis, Hepatitis A, Typhus, Gebärmutterhalskrebs, FSME, Grippe, Haemophilus Influenzae Typ B, Meningokokken Typ B, Mumps, Lungenentzündung, Tetanus, Tollwut, Windpocken, Diphtherie, Finanzierung, Keuchhusten, Meningitis, Röteln, Pocken, Masern
- Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen
Fachlich freigegeben am
24.07.2020
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen
- Bei der Übernahme der Impfkosten halten sich die Krankenkassen an die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).