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Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

Baustein Leistungen 99129011100001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99129011100001

Leistungsbezeichnung

Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

zurücknehmen, RÜB, Schmutzwasser, Trennsysteme, Einleitung, Mischwasserkanalisation, Gewässerbenutzung, RÜ, KSR, Kläranlage, SRK, Mischwasser, Schmutzwassereinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, zurückgeben, Abwasser, Regenwasser, Niederschlagswassereinleitung, Mischwassereinleitung, Niederschlagswasser, Erlaubnis, Bewilligung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Widerruf (100)

Verrichtungsdetail

der Erlaubnis

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie möchten Ihre bestehende Erlaubnis Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser aufgeben? Dann ist hierfür ein Antrag auf Widerruf an die  zuständige Behörde zu richten.

Volltext

Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen (im wesentlichen Begründung) sind abhängig von der zu widerrufenden Erlaubnis zur Abwassereinleitung.

Voraussetzungen

Die mit der Erlaubnis zugelassene Gewässerbenutzung wird zukünftig nicht mehr ausgeübt.

Kosten

Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Widerruf der Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Das Rechtsbehelfsverfahren wird durch die Bundesländer geregelt.

Kurztext

  • Benutzung eines Gewässers Widerruf der Erlaubnis
  • Widerruf der Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Ursprungsportal

nicht vorhanden