Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung für Bundeswahlen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 20 Abs. 2 und 3, § 27 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG)
§ 34 Abs. 4 Nr. 3, § 39 Abs. 3 Bundeswahlordnung (BWO)
Stammtext nicht veröffentlicht.