Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung
Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung
Kosten für die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte erstatten lassen
Begriffe im Kontext
gesetzliche Unfallversicherung, Schulunfall, Behandlungskosten, Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Rehabilitationseinrichtungen, Unfallkasse, Arbeitsunfall, Kein Eigenanteil, Berufsgenossenschaft, Verpflegung, Krankenhaus, Kostenübernahme, Wegeunfall, Unterkunft, Berufskrankheit, Leistungsanspruch
Fachlich freigegeben am
06.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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