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Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung Erteilung

Baustein Leistungen 99110083001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110083001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung durch Tierhalter beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ausbildung von Hunden, Hundeausbildung, Gewerbsmäßige Hundeschule, Hunde für Dritte, Hundeschule

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden für Dritte übernehmen möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter bei der Ausbildung von Hunden (Hundetrainer, Hundetherapeuten, Hundepsychologen) bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erteilung einer Erlaubnis soll sicherstellen, dass Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt. 

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.  

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 

Kurztext

  • Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung Erteilung 
  • Wenn Sie gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden für Dritte übernehmen möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden