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Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs Erteilung

Baustein Leistungen 99110081001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110081001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Fahrverein, Reitverein

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Näheres erfahren Sie hier. 

Volltext

Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- und Fahrzwecke bereitgestellt wird. Dies trifft auch auf Reitvereine zu, die nicht nur für ihre Mitglieder, sondern darüber hinaus regelmäßig für Dritte Pferde gegen Entgelt bereithalten. Auch das Anbieten von Ponyreiten, Ausritten, Wanderritten, Kutschfahrten, Planwagenfahrten und auch das therapeutische Reiten bedürfen einer Erlaubnis.  

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (je nach Landesrecht) 

Kurztext

  • Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs Erteilung 
  • Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sind in der Regel erfüllt, wenn mehr als ein Tier regelmäßig gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereitgehalten wird. 
  • Zuständigkeit: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden