Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren Erteilung
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Wirbeltieren benötigen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen.
Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis. Die Sachkunde wird anhand der vorgewiesenen Qualifikationen überprüft, etwa über:
- Eine geeignete Berufsausbildung
- Sachkundenachweise anerkannter Einrichtungen
- mehrjährige berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierarten
sowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit erbringen. Die Erlaubnis und die Auflagen werden auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie müssen nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Die Behörde geht davon aus, dass Sie zuverlässig sind, wenn Sie der Behörde bekannt sind und keine Gründe vorliegen, die zu Zweifeln an Ihrer Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Tierschutz Anlass geben. In der Regel wird zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von der Behörde die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
- Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren Erteilung
- Für dem Handel mit Wirbeltieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Bevor Sie die Erlaubnis haben, dürfen sie mit den Tätigkeiten nicht beginnen.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.