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Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren Erteilung

Baustein Leistungen 99110080001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110080001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierhandel, Erlaubnis zum Tierhandel, Handel mit Wirbeltieren, Erlaubnis zum Wirbeltierhandel

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Wirbeltieren benötigen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Wenn Sie Handel mit Tieren betreiben möchten, benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird nur erteilt, wenn geeignete Räumlichkeiten zur artgerechten Haltung und Pflege der Tiere vorhanden sind. Darüber hinaus muss das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde verfügen. 

Die gewerbliche Zucht von Wirbeltieren, zum Beispiel von Hunden und Katzen oder Reptilien, bedarf ebenfalls einer solchen Erlaubnis. Die Sachkunde wird anhand der vorgewiesenen Qualifikationen überprüft, etwa über: 

  • Eine geeignete Berufsausbildung 
  • Sachkundenachweise anerkannter Einrichtungen 
  • mehrjährige berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit im Umgang mit den beantragten Tierarten 

sowie gegebenenfalls durch ein Fachgespräch 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit erbringen. Die Erlaubnis und die Auflagen werden auf den Einzelfall zugeschnitten. Sie müssen nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Die Behörde geht davon aus, dass Sie zuverlässig sind, wenn Sie der Behörde bekannt sind und keine Gründe vorliegen, die zu Zweifeln an Ihrer Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Tierschutz Anlass geben. In der Regel wird zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von der Behörde die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt. 

Kosten

Richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)  

Kurztext

  • Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren Erteilung 
  • Für dem Handel mit Wirbeltieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Bevor Sie die Erlaubnis haben, dürfen sie mit den Tätigkeiten nicht beginnen.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden