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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren Erteilung

Baustein Leistungen 99110079001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110079001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Haltung von Wirbeltieren, Gewerbsmäßige Tierhaltung, Tierhaltung, Gewerbsmäßige Tierzucht, Tierzucht, Zucht von Wirbeltieren

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Wenn Sie die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild. Sie dürfen mit der Zucht oder der Haltung erst nach der Erteilung der Erlaubnis beginnen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.

Kosten

Richtet sich nach den Verwaltungsgebühren des jeweiligen Bundeslandes.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 

Kurztext

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren Erteilung
  • Für die gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, die nicht landwirtschaftliche Nutztiere oder Gehegewild sind, bedarf es einer Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden