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Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen Erteilung

Baustein Leistungen 99110078001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110078001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierbörsen, Tausch von Tieren, Verkauf von Tieren, Durchführung von Tierbörsen

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Erlaubnis zum Durchführen einer Tierbörse zum Zwecke des Tausches oder des Verkaufes von Tieren durch Dritte benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.  

Volltext

Wenn Sie die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte gewerblich durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Eine Tierbörse ist dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen untereinander verkauft oder getauscht werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Führungszeugnis
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

  • Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen. 

Kosten

Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle zeitnah darüber entscheiden.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)  

Kurztext

  • Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen Erteilung
  • Das Durchführen einer Tierbörse, bei dem Tiere durch Dritte getauscht oder verkauft werden, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden