Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen Erteilung
Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte beantragen
Begriffe im Kontext
Tierbörsen, Tausch von Tieren, Verkauf von Tieren, Durchführung von Tierbörsen
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
24.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie eine Erlaubnis zum Durchführen einer Tierbörse zum Zwecke des Tausches oder des Verkaufes von Tieren durch Dritte benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Wenn Sie die Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte gewerblich durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Eine Tierbörse ist dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen untereinander verkauft oder getauscht werden.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
- Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle zeitnah darüber entscheiden.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
- Erlaubnis zur Durchführung von Tierbörsen Erteilung
- Das Durchführen einer Tierbörse, bei dem Tiere durch Dritte getauscht oder verkauft werden, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.