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Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken Erteilung

Baustein Leistungen 99110077001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110077001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder zum Unterhalten einer Einrichtung hierfür beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ausbildung von Hunden, Ausbildung von Schutzhunden, Hundeausbildung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken für Dritte ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Schutzzwecke sind zum Beispiel der Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen.   

Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt. 

Kosten

Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:

Mit der Tätigkeit darf erst nach Erhalt der Erlaubnis begonnen werden. 

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  
  • Widerspruch (je nach Landesrecht)  

Kurztext

  • Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken Erteilung 
  • Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken ausbilden möchten, beispielsweise zum Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen, oder wenn Sie eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. 
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden