Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie vor Beginn eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.
Für Erteilung der Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Erlaubnis vorliegen.
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wenn Sie den Antrag auch Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
- Verwaltungsgerichtliche Klage
- Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung
- Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
- Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein