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Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung

Baustein Leistungen 99110074001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110074001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tierhaltung in Heimen, Haltung in Tierheimen, Tiereinrichtungen, Tierheim

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

​​​​Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie vor Beginn eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

Volltext

Für Erteilung der Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Erlaubnis vorliegen.  

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument  
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

​​Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

Verfahrensablauf

​​​​​Wenn Sie den Antrag auch Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten. 

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung 
  • Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein  

Schriftform erforderlich: Ja  

Formlose Antragsstellung möglich: Nein  

Persönliches Erscheinen nötig: Nein  

Ursprungsportal

nicht vorhanden