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Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zu nicht-wissenschaftlichen Zwecken z. B. Transplantation, Kultur, isolierte Organe/Gewebe Erteilung

Baustein Leistungen 99110073001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110073001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zu nicht-wissenschaftlichen Zwecken z. B. Transplantation, Kultur, isolierte Organe/Gewebe Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zur Entnahme von Organen oder Geweben zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zucht von Wirbeltieren, Entnahme von Organen, Erlaubnis zur Zucht, Entnahme für wissenschaftliche Zwecke, Entnahme von Gewebe, Erlaubnis zur Haltung, Haltung von Wirbeltieren

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken züchten oder halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier. 

Volltext

Die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zur Entnahme von Organen oder Gewebe bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die vollständige oder teilweise Amputation von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Gewebe eines Wirbeltieres ist verboten. Das Tierschutzgesetz macht hiervon eine Ausnahme, wenn das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.  

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument 
  • Führungszeugnis 
  • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
  • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

Voraussetzungen

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit erbringen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

Die für die Tätigkeit erforderliche Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit jenen Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt.  

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Erteilung der Erlaubnis beantragt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten.  

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten. 

Frist

keine 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
  • Verwaltungsgerichtliche Klage 

Kurztext

  • Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zu den in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken Erteilung 
  • Wenn Sie Wirbeltiere zur Entnahme von Organen oder Gewebe züchten oder halten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.  
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein  

Schriftform erforderlich: Ja  

Formlose Antragsstellung möglich: Nein  

Persönliches Erscheinen nötig: Nein  

Ursprungsportal

nicht vorhanden