Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern Ausstellung

Baustein Leistungen 99110067012000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110067012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Handel mit Nutzrindern, Ausstellung, Rinderhaltung, Teilnahme an Ausstellungen, Handel mit Zuchtrindern

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Volltext

Wenn Sie mit Zuchtrindern und/oder Nutztieren handeln oder mit Zucht- und/ oder Nutzrindern eine Ausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung besuchen wollen, benötigen Sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. In diesem Zeugnis müssen sie versichern, dass ihr Bestand an Zucht- und Nutzrindern frei von bestimmten Erkrankungen ist. Es handelt sich in der Regel um die Freiheit von Erkrankung der Tuberkulose, Brucellose und Leukose, evtl. auch der Blauzungenkrankheit sowie Infektionen mit dem Rinder-Herpesvirus.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen sind je nach Einzelfall unterschiedlich und werden regelmäßig aktualisiert. Bitte wenden Sie sich an die lokal zuständige Behörde

Voraussetzungen

  • Ihr Bestand an Zucht- und Nutzrindern ist frei von Tuberkulose-, Brucellose- und Leukose, sowie gegebenenfalls frei von BHV1-Infektionen sowie der Blauzungenkrankheit.

Kosten

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung erfolgt in der Regel schriftlich beim zuständigen Veterinäramt. In einigen Fällen gibt es standardisierte Antragsformulare
  • Evtl. Vorlage von Untersuchungsbefunden notwendig
  • Nach erfolgreicher behördlicher Prüfung wird das Gesundheitszeugnis ausgestellt

Bearbeitungsdauer

1 - 4 Tag(e)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Gesundheitszeugnisse sind Nachweise für Einzeltiere, frei von einer Seuche zu sein. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Freiheit einer Seuche in einem Betrieb, einer Region oder in einem Mitgliedstaat. 

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Gesundheitszeugnis für den Handel mit Zucht- und Nutzrindern und die Teilnahme dieser Tiere auf Ausstellung
  • Das Gesundheitszeugnis für den Handel mit Zucht und Nutzrindern sowie deren Teilnahme an Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden
  • Das Gesundheitszeugnis muss durch den Antragsteller schriftlich beantragt werden. Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden