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Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

Baustein Leistungen 99110064012000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99110064012000

Leistungsbezeichnung

Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wirbeltiertransport, Hausziegen, Tiertransporte, Geflügel einschließlich Strauße, Hausrinder, Hausschafe, Transport von lebenden Tieren, Hausschweine, Befähigungsnachweis, Hausequiden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn

  • der Transport mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden und
  • die Strecke länger als 65 Kilometer ist.

Landwirtschaftlich Tätige, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern befördern wollen, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis bzw. Nachweis des Studien- oder Berufsabschlusses nach dem 05.01.2007
  • Sachkundenachweis bzw. Nachweis des Studien- oder Berufsabschlusses vor dem 06.01.2007 und zusätzlich Nachweis des Ergänzungslehrganges
  • Prüfungsnachweise der theoretischen und der praktischen Prüfung durch ein zugelassenes Institut gemäß Anhang IV der VO (EG) Nr. 1/2005
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Führungszeugnisses
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Voraussetzungen

Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis i.d.R. in folgenden Fällen aus:

  • Sie haben einen nach dem 5. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin.
  • Sie haben eine nach dem 5. Januar 2007 bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andere anerkannte Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Fachkunde voraussetzen.
  • Sie haben einen vor dem 6. Januar 2007 erworbenen Abschluss eines Hochschulstudiums oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder eine bestandene Abschlussprüfung vor dem 6. Januar 2007 in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren), Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder andereanerkannter Berufsabschlüsse und zusätzlich einen Ergänzungslehrgang absolviert.
  • Sie haben die erforderlichen Nachweise über einem vollständigen Lehrgang (15 bis 20 Unterrichtsstunden) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
  • Sie haben den erforderlichen Nachweis über die nach dem 5. Januar 2007 und vor dem 19. Februar 2009 bestandene Sachkundeprüfung nach § 13 Abs. 3 der Tierschutztransportverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1999 (BGBI. I S.1337).

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.

Anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und stellt ihnen bei erfolgreicher Prüfung den Befähigungsnachweis aus.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

Frist

Der Befähigungsnachweis muss vor Beginn der Tätigkeit vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung
  • Die Ausstellung des Befähigungsnachweises für den Tiertransport muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
  • Zuständige Stelle: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden