Fischhaltung in Aquakulturbetrieben - seuchenfreie Zonen oder Kompartimente Erklärung
Fischhaltung in Aquakulturbetrieben - seuchenfreie Zonen oder Kompartimente Erklärung
Seuchenfreiheit für Aquakulturbetriebe: Zonen oder Kompartimente zum Schutzgebiet erklären
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
- § 10 Absatz 1 Satz 1 der Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
- Artikel 36 Absatz 1 (Zonen), Artikel 37 Absatz 1 (Kompartimente) der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1)
Stammtext nicht veröffentlicht.