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Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

Baustein Leistungen 99110010022000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99110010022000

Leistungsbezeichnung

Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wirbeltiere, Sachkundenachweis, Töten von Wirbeltieren, Bescheinigung, Betäuben und Töten, Sachkundebescheinigung, Schlachten, Sachkundenachweis Betäuben, Betäuben von Wirbeltieren

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

16.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur Personen vornehmen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

Volltext

Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

Erforderliche Unterlagen

je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:
•    Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
•    Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation 

Für die Ausstellung des Ausweises:
•    ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
•    Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
 

Voraussetzungen

•    erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation.
•    keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren
 

Kosten

für die Erteilung des Sachkundenachweises: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) nach Gebührenordnung

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
•    Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. 
•    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein. 
•    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.  
•    Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags. 

Änderungen mitteilen
Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de
[ AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Hrsg.)]

Hinweise

Sachkundelehrgänge

Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter. 
 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

•    Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. 
•    Ein hierfür erforderlicher Sachkundenachweis wird vom Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachgewiesen worden ist.
 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Veterinäramt beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden