Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Ohnhänder (Ohnarmer)
Parken an Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit Ausnahmegenehmigung Ohnhänder (Ohnarmer)
Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) für das Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Stammtext nicht veröffentlicht.