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Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung Bewilligung in sonstigen Lebenslagen

Baustein Leistungen 99107137017004 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99107137017004

Leistungsbezeichnung

Besondere Leistungen im Einzelfall der sozialen Entschädigung Bewilligung in sonstigen Lebenslagen

Leistungsbezeichnung II

Besondere Leistungen im Einzelfall in sonstigen Lebenslagen im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

medizinische Behandlung, Erwerbstätigkeit, Betroffene von Straftaten, Pflege Angehöriger, psychische Gewalt, Gewalttaten, gesundheitliche Schäden, Selbsthilfegruppen, Opfer, Kriegsauswirkungen, Unterstützung, Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte, Witwenunterstützung, Sonstige Lebenslagen, Angehörige, Kauf von Einrichtungsgegenständen, soziales Entschädigungsrecht, Terrortaten, Hinterbliebene, Gesundheitsstörung, Wohnungswechsel nach Gewalttat, Traumaambulanz, Wehrdienstbeschädigte, Pflegeleistungen, schnelle Hilfen, Soziale Entschädigung, Hilfsmittel, psychotherapeutische Erstversorgung, Namensänderung, sexualisierte Gewalt, Gewaltopfer, Gesundheitsschaden, präventive Sicherungsmaßnahmen, Heilmittel

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

in sonstigen Lebenslagen

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Geschädigte können in bestimmten Fällen Leistungen in sonstigen Lebenslagen erhalten.

Volltext

Wenn Sie sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage befinden und diese nicht bereits durch andere Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV) abgedeckt werden, können Sie Unterstützung erhalten.

Neben den allgemeinen Voraussetzungen der Besonderen Leistungen im Einzelfall erfolgt eine gesonderte Abwägung, ob das Gesetz eine solche Schädigungsfolge mit abdeckt. Die Leistung muss daher in einem nachvollziehbaren Zusammenhang hierzu stehen.

Beispiele für besondere Bedarfslagen sind:

  • Die Kosten für die Unterbringung einer Geschädigten in einem Frauenhaus,
  • Der Besuch von Selbsthilfegruppen oder
  • Präventive Sicherungsmaßnahmen an Haustüren.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
    • Krankenhausbericht
    • Therapiebericht
    • Ärztliche Atteste
  • Nachweis über Ihre schädigungsbedingten besonderen Bedarfe
    • Ärztliches Attest oder Gutachten bezüglich der Notwendigkeit zum Beispiel für den Besuch einer Selbsthilfegruppe

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Sie befinden sich schädigungsbedingt in einer besonderen Bedarfslage, die nicht bereits von anderen Leistungsansprüchen erfasst wird.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen in sonstigen Lebenslagen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen besteht und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Besteht ein Anspruch auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen, sofern sie erforderlich sind.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Soziale Entschädigung

URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html

optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Kurztext

  • Besondere Leistungen im Einzelfall der Sozialen Entschädigung Bewilligung in sonstigen Lebenslagen
  • Leistungsvoraussetzungen:
  • Anerkanntes schädigendes Ereignis mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
  • Zuständig: Träger des Sozialen Entschädigungsrechtes im jeweiligen Bundesland

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden