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Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Bewilligung Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen

Baustein Leistungen 99107117017002 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99107117017002

Leistungsbezeichnung

Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Bewilligung Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen

Leistungsbezeichnung II

Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsschaden, psychische Gewalt, Gewalttaten, Teilhabeleistungen, sexualisierte Gewalt, Pflegeleistungen, Betroffene von Straftaten, Versorgungsämter, Rollstuhl, psychotherapeutische Erstversorgung, Erwerbsunfähigkeit, Körperersatzstücke, Krankenbehandlung, orthopädische Schuhe, Terrortaten, Gewaltopfer, gesundheitliche Schäden, Hilfsmittel, Soziale Entschädigung, Fallmanagement, Fürsorgestellen, orthopädische Hilfsmittel, Prothesen, Pflegeverbrauchsmittel, Unterstützung, soziales Entschädigungsrecht, Gesundheitsstörung, Opfer, Heilmittel, medizinische Behandlung, anerkannte Schädigungsfolgen, Hörgeräte

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

23.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt sind und die Schädigungsfolgen anerkannt wurden, können Sie Hilfsmittel erhalten, wie zum Beispiel Körperersatzstücke oder orthopädische Hilfsmittel. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Sie können für anerkannte Schädigungsfolgen Hilfsmittel erhalten. Hilfsmittel sind alle ärztlich verordneten Gebrauchsgegenstände, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen. Dazu gehören insbesondere Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel (zum Beispiel Rollatoren). Zahnersatz gilt nicht als Hilfsmittel.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Aus der gesundheitlichen Schädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die als Schädigungsfolgen mit einem Grad der Schädigungsfolgen bereits anerkannt sind.
  • In Bezug auf diese anerkannten Schädigungsfolgen benötigen Sie aktuell ein Hilfsmittel (zum Beispiel orthopädische Schuhe, Rollstuhl, Hörgeräte, oder Pflegeverbrauchsmittel). 

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen haben. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung Erbringung Hilfsmittel für Geschädigte
  • Fördervoraussetzungen: eine oder mehrere anerkannte Schädigungsfolgen
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch

Zuständig: Träger des sozialen Entschädigungsrechts

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden