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Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Gewährung

Baustein Leistungen 99107113080000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (silber)

Leistungsschlüssel

99107113080000

Leistungsbezeichnung

Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Pflegeleistungen, sexualisierte Gewalt, Gewaltopfer, BVG, befristete Geldleistungen, Gesundheitsstörung, Weiterbewilligung, Wehrdienstbeschädigte, Kriegsauswirkungen, soziales Entschädigungsrecht, Erwerbstätigkeit, schnelle Hilfen, DDR, psychotherapeutische Erstversorgung, Terrortaten, Betroffene von Straftaten, Einzelfall, Hilfsmittel, besondere Leistungen, Opfer, Leistungen zur Teilhabe, gesundheitliche Schäden, Gewalttaten, Gesundheitsschaden, befristete Sachleistungen, Heilmittel, Bundesversorgungsgesetz, medizinische Behandlung, Soziale Entschädigung, Impfgeschädigte, Zivildienstbeschädigte, vorzeitige Leistungen, psychische Gewalt, Unterstützung, Opfer staatlichen Unrechts

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen, dann können diese Leistungen weiterbewilligt werden, damit Ihr Lebensunterhalt und Ihre medizinische Versorgung weiterhin gesichert sind.

Volltext

Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das das Bundesversorgungsgesetz ganz oder teilweise für entsprechend anwendbar erklärt, bestandskräftig festgestellt worden ist, erhalten ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

Wenn Sie als Geschädigte Person bisher Leistungen nach dem BVG, in Verbindung mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)/ Impfschutzgesetz (IfSG)/ Zivildienstgesetz (ZDG)/ Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erhalten haben, können Sie die Weiterbewilligung von befristeten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen. Diese Leistungen umfassen finanzielle, medizinische und soziale Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Lebensunterhalt und Ihre notwendige medizinische Versorgung gesichert sind.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.

Erstantrag:

  • Regelmäßige Überprüfung der medizinischen Versorgung
  • Nachweis über finanzielle Bedürfnisse

Voraussetzungen

  • Erhalt von Leistungen nach dem BVG in Verbindung mit dem OEG/IfSG/ZDG/SVG
  • Die Lebenssituation erfordert eine Weiterbewilligung der Leistungen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Weiterbewilligung erfolgt schriftlich. Erforderliche Unterlagen werden von der Behörde angefordert. Bei Bedarf kann auf Wunsch ein Gespräch geführt werden.

  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Kurztext

  • Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Gewährung
  • Fördervoraussetzungen
  • Anerkanntes schädigendes Ereignis mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen
  • Die Schädigungsfolgen liegen weiterhin vor
  • Kosten
  • der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
  • Zuständig: Träger des sozialen Entschädigungsrechts

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden