Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung
Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Begriffe im Kontext
Unterstützung für Eigentum, Verringerung Belastung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Eigentum Wohnraum, Wohngeldverringerung, Zuschuss zur Miete, Mietzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Lastenzuschuss Änderung, Kürzung Wohngeld, Wohngeldberechtigte Person, Unterstützung für Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Mieterhöhung, Zuschuss zu Lasten, Erhöhung Belastung, Mietzuschuss Erhöhung, Verringerung Miete, Wohngeldänderung, Wohngeld, Lastenzuschuss Erhöhung, Mietwohnung, Lastenzuschuss, Wohngeldberechtigung Änderung, Verringerung Gesamteinkommen
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
- Wohnen und Umzug (1050200)
Fachlich freigegeben am
16.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
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bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
-
sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
- die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Antrag schriftlich oder online
- wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde