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Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit Erteilung

Baustein Leistungen 99102086001000 Typ 1

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99102086001000

Leistungsbezeichnung

Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO in Sonderfällen und in Fällen originärer Zuständigkeit nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

Bundeszentralamt für Steuern, verbindliche Steuerauskunft, BZSt, steuerliche Beurteilung, verbindliche Auskunft

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Stammtext

Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung