Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG Durchführung
Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG Durchführung
Gesonderte Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr nach Körperschaftsteuergesetz beantragen
Begriffe im Kontext
BZSt, Einlagen, örtliche Finanzbehörde, ausländische Personenvereinigungen, Bundeszentralamt für Steuern, ausländische Körperschaften, Rückzahlung, Einlagekonto, Einlagenrückgewähr
Fachlich freigegeben am
24.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung