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Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Baustein Leistungen 99101006026001 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99101006026001

Leistungsbezeichnung

Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Erstbeurkundung, Marine, Erstregistrierung, Sterbefall im Ausland, Bundesflagge, Bundeswehr, Nachbeurkundung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

Verrichtungsdetail

bei Sterbefällen auf Seeschiffen

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person ( gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus 

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Volltext

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.

Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.

Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • D er Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
  • De r Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen 
  • Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen 
  • D ie verstorbene Person hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland 
  • Antragsberechtigt sind
    • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
    • P ersonen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

Kosten

Gebühr: 30€

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

  • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
  • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister.
  • Der Antrag auf Nachbeurkundung kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen deutschen Standesamt gestellt werden.
  • Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
  • Die Nachbeurkundung ist Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
  • Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245

Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden