Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
Begriffe im Kontext
Ausbürgerung, Wiedergutmachung, Staatsangehörigkeit, Artikel 116, BVA, ausgebürgert, Verfolgung, Wiedereinbürgerung, Nationalsozialismus, Artikel 116 GG, Bundesverwaltungsamt, Einbürgerung, Staatsbürgerschaft, Artikel 116 Grundgesetz
der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
- Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
Fachlich freigegeben am
29.09.2021
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
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