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Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

Baustein Leistungen 99099002067008 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99099002067008

Leistungsbezeichnung

Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

Leistungsbezeichnung II

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Einbürgerung, Staatenlos, Deutsche Staatsbürgerschaft, Einbürgerungsanspruch, Reiseausweis für Staatenlose, Deutsche Staatsangehörigkeit, Staatenlos von Geburt

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Staatsangehörigkeit (individuell, 099)

Verrichtungskennung

Verleihung (067)

Verrichtungsdetail

der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

SDG Informationsbereiche

  • Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Einbürgerung (1080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen,
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • gegebenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
      • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
  • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Voraussetzungen

  • Sie müssen vor Vollendung des 21. Lebensjahres einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
  • Sie müssen
    • mindestens 16 Jahre alt oder
    • gesetzlich vertreten sein.
  • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
  • Sie wurden in Deutschland geboren.
  • Sie leben seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 25€ - 51€
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
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Verwaltungsgebühr: 25€ - 255€
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
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Verwaltungsgebühr: 51€
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
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Verwaltungsgebühr: 255€
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
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Hinweise:

  • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren.
  • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • wer seit seiner Geburt in Deutschland staatenlos ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung
  • staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht
  • mit der Einbürgerung wird deutsche Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten erworben
  • deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht u.a.
    • das aktive und passive Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU), d.h.
      • sich frei in der EU bewegen,
      • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
      • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden