Freistellung von der Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Informationen vor Anlaufen einer Hafenanlage Genehmigung
Freistellung von der Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Informationen vor Anlaufen einer Hafenanlage Genehmigung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Artikel 7 EU-Verordnung Nr. 725/2004 i.V.m. § 10 Abs. 6 See-Eigensicherungsverordnung (SeeEigensichV)
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1 Leistung