Bescheinigungen für (ehemalige) Marinesoldaten Ausstellung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Abschnitte 1.1 - 1.7 der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Deutschen Marine (Marineamt) über die Anerkennung von Befähigungen, die bei der Deutschen Marine erworben wurden, als Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen und Seefunkzeugnissen für den Dienst auf Kauffahrteischiffen
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