Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Begriffe im Kontext
Herbizid, Insektizid, Pestizid, Abwehrstoff, Pflanzenschutz, Fungizid
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
Fachlich freigegeben am
23.10.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis besitzen.
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
- Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
- nur mit Sachkundeausweis möglich