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Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

Baustein Leistungen 99093017012000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99093017012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sachkunde, Beraten, Pflanzenschutzmittel, Sachkundenachweis, Sachkundenachweis-Karte, Pflanzenschutz, Beratung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflanzenschutz (individuell, 093)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.

Volltext

Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten oder
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.

Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
  • Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildungsstätten oder
  • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • falls erforderlich: beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
  • gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers oder der angegebenen Rechnungsempfängerin
  • gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
  • Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
  • Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.

Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.

Bearbeitungsdauer

Frist

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz benötigen Personen, die
    • Pflanzenschutzmittel anwenden oder
    • über den Pflanzenschutz beraten oder
    • Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen möchten
  • zuständig: zuständige Stelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden