Anzeige über das Verbringen von Schusswaffen oder Munition aus der Bundesrepublik Deutschland durch gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 30 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
- § 31 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686 zur Festlegung detaillierter Vorkehrungen für den systematischen elektronischen Austausch von Informationen im Zusammenhang mit der Verbringung von Feuerwaffen innerhalb der Union
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