Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung
Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung
Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
Begriffe im Kontext
Durchfuhr Waffen, Waffen aus dem Ausland, Waffen ins Ausland, Einfuhr Waffen, Ausfuhr Waffen, Waffen dauerhaft verbringen, Dauerhafte Einfuhr Waffen, Dauerhafte Ausfuhr Waffen, Verbringung Waffen
- Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort
Fachlich freigegeben am
10.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Stammtext nicht verfügbar für Typ 1, Typ 3a Leistung