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Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/Bearbeitung/Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition Erteilung

Baustein Leistungen 99089177001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99089177001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/Bearbeitung/Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Büchsenmacher, Waffenhersteller, Instandsetzung von Munition, Waffenwerkstatt, Herstellung von Munition, Herstellung von Waffen, Instandsetzung von Waffen, Waffenschmied

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (individuell, 089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition herstellen wollen, benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Volltext

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung die Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis Ihres Bedürfnisses, z.B. Gewerbeanmeldung, sofern Sie nicht selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind
  • Nachweis Ihrer Fachkunde
  • Nachweis Ihrer Sachkunde
  • Nachweis zu Ihrer Niederlassung und Ihren Betriebs beziehungsweise Geschäftsräumen
  • gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenherstellungserlaubnis
  • Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden
  • ggf. Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie sind fachkundig im Sinne des Waffengesetzes.Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes.
  • Sie werden den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.

Kosten

Gebühr: 300€ - 2.000€

Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
  • Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
  • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde, Ihre Fachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG)
  • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Der Inhaber einer Erlaubnis nach §21 Absatz 1 WaffG (Waffengesetz) hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/Bearbeitung/Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition Erteilung
  • zur gewerblichen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition ist eine Erlaubnis erforderlich
  • die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt
  • Zuständige Stelle: Kreispolizeibehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden