Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen Erteilung
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen erteilt bekommen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Personen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.
Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
- Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung
- Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
- Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.
- Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
- Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
- Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.
- Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen Erteilung
- Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte zum Führen von Schusswaffen benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
- Zuständig: Kreispolizeibehörde