Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen Erteilung

Baustein Leistungen 99089136001000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99089136001000

Leistungsbezeichnung

Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erteilung einer Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ersatzwaffenbescheinigung, Ersatzbescheinigung, Ersatzbescheinigung Waffe

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (individuell, 089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen erteilt bekommen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Volltext

Personen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.

Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
  • Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung

Voraussetzungen

  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
  • Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
  • Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
  • Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen Erteilung
  • Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte zum Führen von Schusswaffen benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
  • Zuständig: Kreispolizeibehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden