Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme durch das BVA
Anzeige des Überlassens von Waffen oder Munition an Personen in Deutschland Entgegennahme durch das BVA
Überlassen von Waffen oder Munition nur an berechtigte Personen in Deutschland beim Bundesverwaltungsamt (BVA) anzeigen
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