Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne WBK für einzelne Person durch das BVA
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung grüne WBK für einzelne Person durch das BVA
Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen
Begriffe im Kontext
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- Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort
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