Deutsche Schulen im Ausland
Begriffe im Kontext
Landesprogrammlehrkräfte, Auslandsschulwesen, Bundesprogrammlehrkräfte, Auslandsdienstlehrkräfte, Deutsche Auslandsschulen
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
05.07.2017
Fachlich freigegeben durch
Auswärtiges Amt
Deutsche Auslandsschulen sind Schulen in privater Trägerschaft. Die Trägervereine führen und verwalten die Schulen eigenverantwortlich. Ergänzend erhalten die Schulen finanzielle und personelle Förderung vom Auswärtigen Amt. Mit Inkrafttreten des Auslandsschulgesetzes (ASchulG) zum 01. Januar 2014 erhielt die Förderung der Deutschen Auslandsschulen erstmals eine gesetzliche Grundlage.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) abrufbar.
Eine Liste der Deutschen Auslandsschulen hat die ZfA unter folgendem Link eingestellt:
Deutsche Auslandsschulen sind Schulen in privater Trägerschaft. Die Trägervereine führen und verwalten die Schulen eigenverantwortlich.