EU-Gemeinschaftslizenz Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr Wiedererteilung
Verlängerung der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen
Begriffe im Kontext
Kabotage, Gelegenheitsverkehr, Omnibusverkehr, Personenbeförderung, Ferienzielreisen, BUS, Kraftomnibusverkehr, Kraftomnibusgenehmigung, Kraftomnibus, Mietbus, Ausflugsfahrt, Transit EU-Staat, Ferienreise, EU-Gemeinschaftslizenz, Personenkraftverkehr, Busvermietung, Omnibus, grenzüberschreitender Verkehr
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
19.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln und den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) 561/2006
- Artikel 3 Verordnung (EG) 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Sie haben eine EU-Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr, deren Gültigkeit ausläuft? Dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie diese spätestens nach 10 Jahren verlängern lassen. Dabei weisen Sie nach, dass Sie immer noch die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Fahrt ist mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
- Sie verfügen über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland.
-
Sie erfüllen alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer, zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Einhaltung der zulässigen Abmessungen
- Einhaltung des zulässigen Gewichts
- Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
- Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
Gebühr:
100€ - 1.456€
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.
Mehr erfahren
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Sie können die EU-Gemeinschaftslizenz für jeweils bis zu 10 Jahre verlängern.
-
EU-Gemeinschaftslizenz notwendig, wenn Gelegenheitsverkehr
- in EU-Staaten führt
- im Transit durch EU-Staaten führt
- in EU-Staaten angeboten werden soll
-
im Gelegenheitsverkehr sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchzuführen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrerin oder Fahrer) geeignet und bestimmt sind:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
- wird für eine Dauer von höchstens 10 Jahren erteilt und muss danach verlängert werden
- Verlängerung ebenfalls höchstens 10 Jahre möglich
- bei Antrag auf Verlängerung wird geprüft, ob die Bedingungen immer noch erfüllt werden
-
Bedingungen:
- Genehmigung für Personenbeförderung mit Bussen liegt im Heimatland vor
-
alle Rechtsvorschriften über Busse sowie Fahrerinnen und Fahrer sind erfüllt, zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Einhaltung der zulässigen Abmessungen
- Einhaltung des zulässigen Gewichts
- Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
- Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten
- zuständig: zuständige Behörde des Landes, in dem Antragstellerin oder Antragsteller den Sitz hat