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Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Übertragung

Baustein Leistungen 99084025038000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99084025038000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Übertragung

Leistungsbezeichnung II

Übertragung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

BUS, Kraftomnibus, Übertragung Genehmigung Kraftomnibusverkehr, Gelegenheitsverkehr, Personenbeförderung, Ferienzielreisen, Kraftomnibusgenehmigung, Busvermietung, Ferienreise, Omnibus, Kraftomnibusse, Omnibusverkehr, Ausflugsfahrten, Kraftomnibusverkehr, Mietbus

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (individuell, 084)

Verrichtungskennung

Übertragung (038)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie möchten die Rechte und Pflichten aus Ihrem Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr oder die Betriebsführung an eine andere Person übertragen? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

  • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
  • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
  • formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
  • Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:

  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
  • Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
  • Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
  • Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Frist

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Kurztext

  • für die Übertragung einer Genehmigung für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr Genehmigung notwendig
  • Genehmigungsübertragung bedeutet:
    • alle aus der Genehmigung erwachsenen Rechte und Pflichten werden auf eine neue Inhaberin oder einen neuen Inhaber übertragen oder
    • Betriebsführung wird auf andere Person übertragen
  • Gelegenheitsverkehr:
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
  • Geltungsdauer: höchstens 10 Jahre

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden