Kinderrückhaltsysteme Informationserteilung
Begriffe im Kontext
Reboarder, Kindersitz, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Rückhaltesystem im Auto, BMVI, Sitzerhöhung, Reboarder-Sitze, Kinderautositz, Babyschale, Bundesanstalt für Straßenwesen, Kinderrückhaltesystem, Beförderung von Kindern im Auto, BASt
Fachlich freigegeben am
25.11.2020
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- § 21 Absatz 1a und Absatz 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 21 StVO
- Regelung Nummer 44 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmi-gung der Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen („Kin-derrückhaltesysteme“) [2016/1722] (UNECE 44)
- Regelung Nummer 129 der Wirtschaftskommission der Vereinten Na-tionen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die Ge-nehmigung von verbesserten Kinderrückhaltesystemen zur Verwen-dung in Kraftfahrzeugen (UNECE 129)
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