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Rezertifizierung von Ausbildern für Luftsicherheitskontrollkräfte, Aufsichtspersonal, Sicherheitsbeauftragte und anderes Personal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern Erteilung

Baustein Leistungen 99080169001000 Typ 2a

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99080169001000

Leistungsbezeichnung

Rezertifizierung von Ausbildern für Luftsicherheitskontrollkräfte, Aufsichtspersonal, Sicherheitsbeauftragte und anderes Personal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit stellen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ausbildende im Luftsicherheitsbereich, Luftsicherheitsassistenten, Aufsichtspersonal, Luftsicherheitskontrollkräfte, Zugangskontrollkräfte, Schulung im Luftsicherheitsbereich, Rezertifizierung, Sicherheitspersonal, DVO EU 2015/1998, Luftsicherheitsbehörde, Flugplatzbetreiber

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (individuell, 080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) -

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

Volltext

  • Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer  Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
  • Ausbildende Personen müssen ab dem Datum der Zertifizierung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen absolvieren und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unverzüglich nachweisen.
  • Wenn die zuständige Luftsicherheitsbehörde Mängel bei den ausbildenden Personen feststellt, kann die Fortbildungsunterweisung um bis zu 12 Stunden verlängert werden.
  • Die Fortbildungsunterweisung wird von Flugplatzbetreibern durchgeführt. Zudem wird die zuständige Luftsicherheitsbehörde beteiligt.
  • Die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders müssen Sie mindestens für die folgenden Personengruppen beantragen:
     
    • Luftsicherheitsassistierende
    • Luftsicherheitskontrollkräften
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Aufsichtspersonal
    • Sicherheitsbeauftragte
       
  • Sie können die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders zusätzlich für folgende Personengruppen beantragen:
     
    • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
    • Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.
       
  • Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.
  • Liegt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde nicht spätestens nach 13 Monaten nach der Zertifizierung und erneut nach spätestens 25 Monaten ein Nachweis über die Fortbildungsunterweisung vor, kann die Luftsicherheitsbehörde die Zertifizierung widerrufen.

Erforderliche Unterlagen

Fortbildungsnachweise

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie haben eine aktuelle Zertifizierung.
  • Sie haben die erforderlichen Fortbildungen absolviert.

Kosten

Kostenart: fix
Kostenhöhe: 500 Euro

Bemerkung: Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder rezertifizieren möchten, können Sie dies formlos und schriftlich bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen:

  • Zuerst melden Sie den Bedarf für die Rezertifizierung der Ausbilderin oder des Ausbilders bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig die Nachweise der erforderlichen Fortbildungsunterweisungen.
  • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese inhaltlich.
  • Gegebenenfalls werden Rückfragen an Sie per E-Mail gestellt.
  • Vor der Rezertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei der Ausbilderin beziehungsweise dem Ausbilder durch.
  • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung der Rezertifizierungsurkunde.
  • Die Rezertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an die zu rezertifizierende Person (die Ausbilderin oder den Ausbilder) gesendet.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Urkunde und einen Bescheid.
  • Der Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.

Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung von AusbilderInnen“ aus.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 Tage bis 2 Wochen je Einzelfall

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Es gibt keine gesetzlichen Fristen

Frist

Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer:   max. 5 Jahre

Weiterführende Informationen

Informationen zur Fortbildungsunterweisung für Ausbilder auf der Internetseite des Luftfahrt Bundesamtes
https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/SchulungPersonal/FortbildungsunterweisungAusbilder/FortbildungsunterweisungAusbilder_node.html

Hinweise

  • Vor dem Antrag auf Rezertifizierung:
    Achten Sie darauf, dass Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung rechtzeitig stellen, denn sie ist Voraussetzung für die Rezertifizierung.
     
  • Stellen Sie Ihren Verlängerungsantrag mindestens zwei Monate vor dem Ablauf des Geltungszeitraums.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Rezertifizierung von Ausbildern für Luftsicherheitskontrollkräfte, Aufsichtspersonal, Sicherheitsbeauftragte und anderes Personal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern Erteilung
  • Zugelassene Ausbilderinnen und Ausbilder müssen ab ihrer Zulassung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen besuchen.
  • Rezertifizierung der Ausbilderin beziehungsweise des Ausbilders kann für folgende Personengruppen beantragt werden:
     
    • Luftsicherheitsassistierende
    • Luftsicherheitskontrollkräfte
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Aufsichtspersonal
    • Sicherheitsbeauftragte
       
  • Der Nachweis über die Fortbildungsunterweisung ist der zuständigen Luftsicherheitsbehörde rechtzeitig vorzulegen.
  • Zuständig: Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden