Mitteilung von Änderungen bei Zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO) für Luftfahrtpersonal Entgegennahme
Mitteilung von Änderungen bei Zugelassenen Ausbildungsorganisationen (ATO) für Luftfahrtpersonal Entgegennahme
Änderungen bei einer Zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) für Luftfahrtpersonal mitteilen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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- Punkt ARA.GEN.330 c) des Anhangs VI - Teil ARA i.V.m. Punkt ORA.GEN.130 c) des Anhangs VII - Teil-ORA der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008
- § 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 24 Nummer 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
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