Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrern nach BFCL, SFCL und FCL (Klasseneinweisungsberechtigter (CRI) und Fluglehrer (FI)) Erteilung
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrern nach BFCL, SFCL und FCL (Klasseneinweisungsberechtigter (CRI) und Fluglehrer (FI)) Erteilung
Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung beruflicher Qualifikationen, einschließlich beruflicher Bildung
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Anhang I FCL.900,FCL.905.FI,FCL.905.CRI Verordnung Nummer (EU) 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.300,SFCL.315, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.300,BFCL.315, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Stammtext nicht veröffentlicht.