Zulassung Sichere Lieferkette Deutschland Erteilung
Sichere Lieferkette Deutschland: Zulassung zum Transporteur, bekannten Versender sowie reglementierten Lieferanten oder Beauftragten beantragen
Begriffe im Kontext
Luftfahrt-Bundesamt, Luftfahrt, Status, Bekannter Versender, regB, Luftfracht, regL, Transporteur, Bordvorrat, Sichere Lieferkette, LBA, Reglementierter Beauftragter, Reglementierter Lieferant, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsprogramm, bV
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
13.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium
für Digitales und Verkehr (BMDV)
§ 9a Abs 2 LuftSiG i. V. m. Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
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