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Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes

Baustein Leistungen 99078013108001 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99078013108001

Leistungsbezeichnung

Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes

Leistungsbezeichnung II

Die Änderung/Erweiterung des Sachgebietes bei der öffentlichen Bestellung/Vereidigung Sachverständiger für die Land- und Forstwirtschaft beantragen.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sachgebiet, Land- und Forstwirtschaft, Vereidigung, Sachverständige, Öffentliche Bekanntmachung, Änderung oder Erweiterung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (individuell, 078)

Verrichtungskennung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung (108)

Verrichtungsdetail

bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation
  • Gutachten nach den Vorgaben in der fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet

Voraussetzungen

  • Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen (abstrakter Bedarf)
  • Sie verfügen über ausreichende Lebens und Berufserfahrung
  • Es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
  • Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nach
  • Sie verfügen überr die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen und Arbeitsmittel
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger
  • Sie weisen nach, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
  • Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets

Wenn Sie in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gelten zudem folgende Voraussetzungen:

  • Sie weisen nach, dass Sie ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch und vorrangig vor anderen Tätigkeiten erbringen können,
  • Sie bei ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen, auch nicht Ihrer Arbeitgeber, unterliegen, ihre Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Ihnen verliehenen Rundstempel versehen können und

Sie durch den Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freigestellt werden.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie den Antrag auf Änderung oder Erweiterung gestellt haben, prüft die zuständige Behörde, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, wird die öffentliche Bestellung oder Vereidigung erweitert oder geändert.
  • Der Antrag wird gegebenenfalls vor der Entscheidung mit dem Fachgremium beraten. Bei Anträgen auf Erweiterung für die Sachgebiete der Bewertung und Entschädigung in landwirtschaftlichen Betrieben, Gartenbaubetrieben, Forstbetrieben und Fischereibetrieben findet in der Regel vor der Entscheidung ein Fachgespräch mit Mitgliedern des Fachgremiums statt.
  • Richtet sich der Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung auf eine andere Sachgebietssparte als bisher, so wird wie bei einer ersten Bestellung verfahren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Bestellung schriftlich bei der Landwirtschaftskammer zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sachverständige für die Land und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes
  • Die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen kann auf Antrag geändert oder erweitert werden.
  • Zuständige Stelle: Landwirtschaftskammer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden