Spezifisch offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten Erteilung für Eigentümer oder rechtmäßige unmittelbare Besitzer
Spezifisch offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten Erteilung für Eigentümer oder rechtmäßige unmittelbare Besitzer
Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen
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