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Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung

Baustein Leistungen 99067012060000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067012060000

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jägerei, Beize, Falknerei, Jagdschein, Jagd, Jägerschein, Jagderlaubnis, Beizjagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagen, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jagdwesen, Jagdpatent

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren  Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
  • wird von der Behörde, die den Falknerjagdschein erteilt hat, eingetragen
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Für die Eintragung ist die untere Jagdbehörde zuständig, die den Jagdschein erteilt hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden