Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

Baustein Leistungen 99067011236001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99067011236001

Leistungsbezeichnung

Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Beizjagd, Jagdkarte, Jagdpatent, Jagdschein, Jägerschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jägerei, Jagdwesen, Falknerei, Jagderlaubnis, Jagd, Verlängerung, Beize, Jäger, Jagdlizenz

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (individuell, 067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.

Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Tagesjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Verlängerung nach Gültigkeitsablauf erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • Besitz eines Tagesjagdschein ist Mindestvoraussetzung
  • wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Ursprungsportal

nicht vorhanden